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Die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung ist die Vertretung der Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde. Die Gemeindevertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat.
Die Gemeindevertretung ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, oberste Dienstbehörde.

Die Gemeindevertreter von Cölpin

Die Gemeindevertreter werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Gemeindevertreter üben ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus. Sie sind an Aufträge und Verpflichtungen, durch welche die Freiheit ihrer Entschließungen beschränkt wird, nicht gebunden. Die Gemeindevertreter sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

Joachim Jünger
Bürgermeister
Eberhard Voith
1. Stellvertreter des Bürgermeisters
Franziska Welter-Holz
2. Stellvertreter des Bürgermeisters
Mathias Koch
Einzelbewerber
Michael Malhofer
Einzelbewerber
Michael Schulz
Einzelbewerber
Marie Witt
Einzelbewerber
 
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